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Datenschutz
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Haftungsausschluss
Sie klären sich damit einverstanden, dass da_klebinger.at für den Termin/ bzw. Ablauf des Koch Events keine Haftung übernimmt. Sie erklären sich dazu bereit selbst zu sorgen und eigenverantwortlich zu handeln und dadurch weder sich noch andere Teilnehmer in Gefahr zu bringen.

Abschließend
Durch die Akzeptanz der da_klebinger.at -AGBs im Internet, die auch die Datenschutzbestimmungen enthalten, erklären Sie, im Namen aller Personen für die Sie die Termine buchen und Buchung durchführen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gelesen und akzeptiert zu haben.

SHIATSU AGB

§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Shiatsupraktiker als Verwender und dem Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart wurde.

§ 2 Zustandekommen und Inhalt des Behandlungsvertrages

  1. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Shiatsupraktikers annimmt und sich an den Shiatsuraktiker zum Zwecke der Beratung, Massage und Therapie wendet.
  2. Der Shiatsupraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung des Massagegewerbes zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.
  3. Über die Diagnose und Therapiemöglichkeiten entscheidet der Patient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Shiatsupraktiker über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Der Shiatsupraktiker ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, wenn und soweit der Patient hierüber keine Entscheidung trifft.
  4. Vom Shiatsupraktiker können auch Methoden angewandt werden, die schulmedizinisch nicht anerkannt, auch nicht allgemein erklärbar sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal–funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Lehnt der Patient die Anwendung derartiger Methoden ab und möchte ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden, hat er dieses dem Shiatsupraktiker gegenüber vor Behandlungsbeginn schriftlich zu erklären
  5. Der Shiatuspraktiker darf keine Krankschreibungen bei gesetzlich Versicherten vornehmen.
  6. Der Shiatsupraktiker darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 3 Vertraulichkeit der Behandlung

  1. Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer der Patient erteilt seine schriftliche Zustimmung. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Shiatsupraktiker wegen gesetzlicher Vorschriften zur Datenweitergabe verpflichtet ist, oder auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung Auskunft erteilen muss. Des Weiteren, wenn gegen den Heilpraktiker im Zusammenhang mit der Behandlung und Berufsausübung persönliche Angriffe stattfinden, sowie zur Entlastung zutreffende Daten herangezogen werden müssen.
  2. Die Dokumentation der Leistungen erfolgt schriftlich.

§ 4 Einsicht in die Patientenakte
Eine Einsicht in die Aufzeichnungen steht dem Patienten nicht zu, ebenso die Herausgabe derselben. Der Patient kann aber eine kosten-, bzw. honorarpflichtige Kopie verlangen. Hiervon ausgeschlossen sind subjektiv Eindrücke und Wahrnehmungen des Heilpraktikers

§ 5 Aufbewahrungsfrist der Patientenakte
Aufbewahrungspflicht was das Gesetz vorschreibt.

§ 6 Kündigung des Behandlungsvertrages

  1. Der Behandlungsvertrag kann jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
  2. Eine Kündigung vom Shiatsupraktiker zur Unzeit ist jedoch nur zulässig, soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Patient erforderliche Anamnese– oder Diagnoseauskünfte nicht, unzutreffend oder vorsätzlich lückenhaft erteilt, wenn der Shiatsupraktiker aufgrund einer fehlenden Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die den Shiatsupraktiker in einen Gewissenskonflikt bringen könnten.
  3. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Honoraransprüche des Shiatsupraktikers sind in vollem Umfang zu entrichten und bleiben von der Kündigung unberührt.
  4. Bei Krankheit oder Gründen, welche nicht unter Selbstverschulden einzuordnen sind, müssen schriftliche Dokumente von Arzt, Krankenhaus oder behördliche Bestätigungen vorgebracht werden. Nach Erhalt gültiger Unterlagen wird auf Wunsch entweder auf einen neuen Termin direkt umgebucht. Bei Stornierung gelten auch hier die Stornobedingungen.
  5. Termine müssen mindestens 48 Stunden davor abgesagt werden.

§ 7 Honorierung des Shiatsupraktikers

  1. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages entsteht der Honoraranspruch des Shiatsupraktikers gegenüber dem Patienten.
  2. Shiatsupraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen hat sich der Patient bei seiner Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung zu informieren. Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Shiatsuraktiker (Massage) beschränkt.
  3. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Shiatsupraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Shiatsupraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Shiatsupraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
  4. Das Honorar für Selbstzahler berechnet sich nach der Preisliste, welche aufliegt. Die Preisliste kann sich aufgrund externer Faktoren verändern. Sollte der Patient keine Information haben, liegt es in seiner Verantwortung nachzufragen, gegebenenfalls die aktuelle Preisliste zuschicken zu lassen. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Shiatsupraktiker (Massage) kommt nicht zur Anwendung. Für Privatversicherte / Zusatzversicherte / Beihilfeberechtigte gelten die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Shiatsupraktiker. Das Honorar ist unmittelbar fällig und unmittelbar sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen.
  5. Lässt der Shiatsupraktiker Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht, sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Shiatsupraktikers, die ebenfalls vom Shiatsupraktiker in Rechnung gestellt werden.
  6. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und den Behandlungszeitraum des Patienten. Des Weiteren werden die Leistungsarten bei privat-, zusatzversicherten und beihilfeberechtigten Patienten angegeben.

§ 8 Mitwirkung des Patienten

  1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Shiatsupraktiker ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.
  2. Verhaltensgrundlagen, welche während / nach der Therapie vom Therapeuten vorgegeben werden, unterliegen der Eigenverantwortung des Patienten.
  3. Die Shiatsupraktiker klären den Patienten über die Behandlung, etwaige Risiken und Verhaltensmaßnahmen auf.
  4. Ziel ist eine schnellst möglicher Therapieerfolg. Prognosen oder Heilungsversprechen können und dürfen nicht gegeben werden. Ein erwarteter Erfolg kann nicht garantiert werden, es sollte immer ein Arzt dazu konsultiert werden.

§ 9 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den allgemeinen Geschäftsverbindungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Partei vorzulegen.

KOCHEN AGB

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Bei einer Buchung und Anzahlung erklären Sie sich mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden. Die damit verbundenen Storno- und Umbuchungsgebühren sind aufgelistet.

Im Überblick

PRIVATE KOCHKURSE (in der eigenen / geschlossenen Gruppe, meist in einer angemietete Küche odereigenen Küche)

) sind je nach Umfang ab 1 Personen möglich (Kostendeckend).

) Die Preise variieren mit den öffentlichen Drittanbieter/Veranstalter.

) Konzeptionell sind alle Themen und Zeitkonzepte möglich. Ein Konzept wird zeitlich wie inhaltlich ganz individuell gestaltet (z.B. Ein-Tages-Kurs; Abendkurs; Mittagskurs; Gruppenkurse; Zeitpunkt; Küche; gemischtes Menü von Anfänger bis Fortgeschrittene). Auch der Preis wird hier unabhängig besprochen.

Grundsätzliche Angebotsliste:

  • Arbeitsaufwand (Kochtag) von meiner Seite: ab 300,- netto/ 360,- brutto Küchenausstattung, einfacher Weinbegleitung, ab
  • Einkaufsaufwand / Zeit ab 240,- brutto / zusätzlich die Lebensmittel
  • Anfahrtskosten in die Bundesländer km Geld
  • Getränke wenn gewünscht – Einkaufspreis plus 10% Handling. Gerne reiche ich auch Ihren Wein dazu.

) PRIVATKOCHEN

Kosten die anfallen. Gerne erarbeiten wir auf Basis eurer Wünsche und Ideen ein maßgeschneidertes Angebot! Alle Preisangaben netto exkl. USt. Mit Buchung des Angebots, Erhalt der Buchungsbestätigung und verbindliches Akonto/Anzahlung, wird Vertrag geltend gemacht. Stornierung bis zu einem Monat vor der Veranstaltung kostenfrei. Danach gelten unsere Stornogebühren (siehe AGBs).

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit Einzahlung der Rechnung für eine Kursanmeldung erklären Sie sich mit unseren AGB einverstanden:

1 UMBUCHUNGS- bzw. STORNOGEBÜHREN:

1.1 Bei Umbuchung:
Bis ein Monat vor dem gebuchten Termin fallen 20% Bearbeitungsgebühren an, danach werden 50% nachverrechnet, innerhalb der letzten Woche vor Kurstermin 75%. Bei Anmeldung innerhalb eines Monats vor dem Termin greifen die Umbuchungsgebühren.

Fix gebuchte Termine bleiben unserer Seite bestehen, außer es kommt eine Krankheit/Ausübungsverbot (z.B. Covid) dazwischen.

1.2 Bei Stornierung:
Ab zwei Wochen nach Buchung eines konkreten Kurstermins sind 50% Anzahlung/Account zu zahlen. Ab einer Woche davor 100%. Bei Überschneidung der ersten zwei Wochen gelten die Stornogebühren.

1.3 Bei Krankheit oder Gründen, welche nicht unter Selbstverschulden einzuordnen sind, müssen schriftliche Dokumente von Arzt, Krankenhaus oder behördliche Bestätigungen vorgebracht werden. Nach Erhalt gültiger Unterlagen wird auf Wunsch entweder auf einen neuen Termin direkt umgebucht. Bei Stornierung gelten auch hier die Stornobedingungen.

1.4 Bei geschlossenen Gruppen gilt grundsätzlich Punkt 1.1 – 1.3, die Personenanzahl muss bis eine Woche vor Kurstermin fixiert bzw. geändert werden, danach gelten die Stornogebühren für die gesamte Personenanzahl.

1.5 Eine Kursabsage meinerseits muss bis spätestens 7 Tage vor Kurstermin bekannt gegeben werden, damit haben Sie das Recht auf 100%ige Rückerstattung oder kostenfreie Umbuchung auf einen neuen Termin.

2 EINKAUF von Lebensmittel:
Die Kosten der Lebensmittel werden extra verrechnet und im Vorfeld ein Budget dafür genannt, welches im Vorfeld als Akontozahlung zu tätigen ist. Der Grund ist je nach Anspruch und Exklusives Essverhalten der Personen, dadurch äußerst unterschiedlichen Kosten von Lebensmittel.
Getränke: Sind je nach Absprache inkludiert.

3 TEILNEHMERANZAHL:
Öffentliche Kurse finden je nach Ausschreibung, Mindestteilnehmerzahl / Anmeldungen / Teilnehmer statt. Bei nicht Zustandekommen muss auf einen anderen Termin ausgewichen werden.

4 Bei EXKLUSIV-KOCHKURSEN in den eigenen vier Wänden gelten die selben Bedingungen wie bei den öffentlichen bzw. geschlossenen Gruppen in der Küche.

5 Mit dem Akzeptieren der AGB erklären Sie sich auch damit einverstanden, dass eventuell bei einem Event getätigte Fotos für den Internetauftritt von da_klebinger verwendet werden dürfen.

6 Haftungsausschluss bei Beschädigungen bei der Arbeit, die nicht mutwillig passieren.

7 COPYRIGHT: Texte sowie Fotos oder Bilder auf meiner Homepage oder Drucksorten dürfen nicht kopiert oder anderweitig verwendet werden.

8 Datenschutz: alle Daten werden vertraulich behandelt und es gilt das österreichische Datenschutzrecht.

9 Gerichtsstand ist Wien.

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